Direkt zum Inhalt
02.05.2024
Logo UN, Paragrafen, Rollstuhlfahrer

Die Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte veranstaltete am 30. November 2023 einen Fachaustausch mit den behindertenpolitischen Vereinen und Verbänden aus Nordrhein-Westfalen. Schwerpunktthema war der Austausch über die die zweite Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland Ende August 2023 und die Empfehlungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen von Behinderungen aus Genf. 

Die Prüfung der Vereinten Nationen hat deutlich gemacht, dass Deutschland nicht genug tut, um seine verbindlichen Verpflichtungen aus der UN-BRK zu erfüllen.

Vierzehn Verbände aus Nordrhein-Westfalen erwarten, dass sich die Landesregierung NRW stärker für Inklusion und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einsetzt und wirksame Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK ergreift. Die Verbände haben ein Forderungspapier zu insgesamt elf Lebens- und Politikbereichen erarbeitet: Link Forderungspapier

„Das KSL.Düsseldorf trägt das Forderungspapier zur Umsetzung der UN-BRK in vollem Umfang mit und begrüßt die darin enthaltenden Handlungsaufforderungen an Politik und Verwaltung wie z.B. die Ermöglichung der aktiven Partizipation von Menschen mit Behinderungen, der Einsatz für die Ausweitung des Persönlichen Budgets und die Gewährleistung auf ein Leben ohne Gewalt," betont Jörg Rodeike, Projektleiter des KSL.Düsseldorf.

Das Papier wurde an den Landtag und das MAGS NRW gesandt.